DE vs. EU – Zensur ja oder nein?!?

Es ist gerade erst so gekommen, dass sich die Regierung und der Bundestag gegen das Internetsperrgesetz zur Ausblendung kinderpornographischen Inhalten im Netz ausgesprochen hat. Nicht zuletzt durch den wachsenden Erfolg der Piratenpartei konnte sich die Netzgemeinschaft mit der Parole “Löschen statt Sperren” durchsetzen. Die Aufgabe des Sperrgesetzes ist zur Zeit in der Planung.

Und nun “forciert nahezu unbemerkt von der Öffentlichkeit die Europäische Union ihre Bestrebungen, Darstellungen von Kindesmissbrauch im Web europaweit auszublenden”, wie ich gerade bei Heise online lesen musste. Das ganze wurde laut Heise vom AK Zensur bekannt gegeben. Auch zu lesen:

Als Beispiel nennt der Rat das europäische CIRCAMP-Projekt. Dessen Aufgabe ist es unter anderem, einen einheitlichen Rahmen für die nationale Gesetzgebung zur Webfilterung zu liefern. Dazu hat CIRCAMP den Child Sexual Abuse Anti Distribution Filter (CSAADF) definiert, der auf DNS-Basis Domains blockt.

Umgesetzt haben diesen Filter wohl schon Norwegen, Schweden, Dänemark, Finnland, Schweiz, Neuseeland und Italien, sowie Großbritannien allerdings mit einem anderen Filtersystem.

Ich hoffe, dass sich da doch noch Menschen gegen wehren werden, vorallem wo doch im EU-Parlament zwei schwedische Piraten sitzen, aber vielleicht zeigt die deutsche Regierung ja auch wahre Stärke und spricht sich auch in der EU dagegen aus.

Frieden durch das Internet

Ich war gerade mal wieder bei meiner Runde durch die Welt der Onlinepublikationen und blieb bei dem Titel “World Wide Web für den Friedensnobelpreis vorgeschlagen” auf heise.de hängen.

Bei dem Titel wurde ich erstmal stutzig, denn das Internet ist ja keine Organisation oder Person, wie soll sowas gehen?!? Mein zweiter Gedanke war: Warum eigentlich?

Der Artikel gibt darauf auch Antworten:

Nach den Nobelpreis-Regeln können nur Einzelpersonen oder Institutionen mit persönlichen Repräsentanten den vielleicht angesehensten Preis der Welt in Empfang nehmen. Wired.it hat deshalb die beiden Internet-Pioniere Larry Roberts und Vint Cerf aus den USA sowie den Briten Tim Berners-Lee stellvertretend für das Internet benannt. Über die Bedeutung des Internets für den Frieden heißt es in einem Manifest zum Vorschlag: “Kontakt mit anderen ist immer das wirksamste Gegenmittel gegen Hass und Konflikte gewesen. Deshalb ist das Internet ein Instrument für den Frieden.”

Es ist ja bekannt, dass ich eigentlich ein Freund und Fan (und wenn man genau will auch ein Teil) des Internets bin, aber einen Friedensnobelpreis? Bei der Begründung find ich den Ansatz “Kontakt mit anderen” = “wirksamste Gegenmittel gegen Hass/Konflikte” doch recht abstrus. Das ganze gerät dass ins wanken, wenn man sagt, dass viele das Internet für illegale Aktivitäten nutzen. Es gibt beispielsweise auch Foren für Neonazis, deren Server in den USA stehen und deshalb nicht strafbar sind. Es gibt Menschen die nutzen das Internet, um widerwärtige Kinderpornographie zu betrachten. Das soll das wirksamste Gegenmittel gegen Hass und Konflikte sein?!? Natürlich trägt das Internet auch dazu bei, dass Menschen Frieden schließen können, aber es sind immer die Menschen von denen dieser Frieden ausgeht, nie das Internet selbst. Das Internet ist, wie in der Begründung sogar gesagt, nur das Instrument für den Frieden. Gleichzeitig kann es aber auch Instrument für Krieg und Hass sein, wie ich durch die Beispiele gerade gezeigt habe.

Es darf also nicht das Internet, geschweige denn die stellvertretenden “Internet-Pioniere”, einen Friedensnobelpreis bekommen, sondern höchstens die Internetnutzer die sich für Frieden einsetzen! Krieg ich dann auch was ab?

Bevor man so einen Vorschlag macht, sollte man mal ernsthaft überdenken was man da von sich gibt…

Neues Gerichtsurteil zum Internetrecht

Wie auf der Seite des Sterns seit kurzem zu lesen ist, ist nun durch ein Gerichtsurteil auch das willentliche Betrachten von kinderpornographischem Material strafbar, da die Daten zumindest im Arbeitsspeicher zwischengespeichert werden. Somit ist man in dessen Besitz und macht sich strafbar.

Das bedeutet gleichzeitig, dass auch spätestens jetzt das reine “Betrachten” (ohne sie “manuell” zu speichern) von urheberrechtlich geschützten Filmen zu denen beispielsweise über kino.to weitergeleitet wird, in Deutschland strafbar sein sollte.